Finanzhilfen vom Agrarministerien für zukünftige Investitionen in Ihre Bienenhaltung oder Weiterverarbeitung von Bienenprodukten, bzw. Material für die Bienenhaltung aus den letzten 5 Jahren, können Sie beantragen.
Wenn Sie Finanzhilfen beantragen wollen, ist der erste Schritt ein Anruf bei der ASTA (Dienststelle zur Strukturverbesserung, Tel.: 45 71 72 - 200), in dem Sie das Antragsformular bestellen und sich dafür registrieren. Das Antragsformular kommt dann per Post zu Ihnen nach Hause und Sie können es ausfüllen. Ein Teil des Formulars mit Ihren persönlichen Daten ist vorausgefüllt, den Rest müssen sie ergänzen.
Die Punkte 1.2 bis 1.5 sind für Amateurbienenhalter nicht relevant und können frei bleiben. Beim Punkt 1.6 muss natürlich "Ja" angekreuzt werden.
Die Angaben in Punkt 2.1 müssen ausgefüllt werden. In Punkt 2.2 muss von Amateurbienenhaltern nicht zwingend ausgefüllt werden, da sie nur begrenzt Relevanz für die Bienenhaltung haben.
In Punkt 3 wird nun die Höhe der Fördersumme abgefragt, dazu gehört das voraussichtliche Projektbudget bei einer geplanten Investition in Bienenhaltung oder Weiterverarbeitung und Ihr persönlicher Anteil am geplanten Projekt (wenn Sie allein arbeiten 100%, wenn Sie mit einem weiteren Antragssteller zusammenarbeiten je nach Anteil 50-99%, und so weiter). Die Fördersumme muss auf jeden Fall ein Minimum von 1000€ überschreiten, sonst wird der Antrag direkt abgewiesen. Zum Nachweis der Höhe des geplanten Projektvolumens können Sie ein Angebot für die Arbeiten in Kopie mitsenden.
Für gekauftes Bienenhaltungsmaterial (Material zu Installation eines Bienenstandes, Material und Maschinen zur Weiterverarbeitung) können Sie alle Rechnungen der letzten 5 Jahre jeweils über Rechnungswert von mindestens 250€ OHNE TVA zur Fördersummenerrechnung und späteren Nachweis heranziehen. Mit dem Förderantrag schicken Sie eine Tabelle der angeschafften Geräte und Maschinen mit den geplanten/bezahlten Einzelpreisen mit, noch nicht die Rechnungen. Die werden in einem zweiten Schritt angefordert. Auch die folgenden, gelb markierten Fragen in Punkt 3 müssen entsprechend angekreuzt werden. Im Punkt 3.2 wird die Zeile "Artikel 3: Imkereibetrieb" angekreuzt.
Wichtig ist der Punkt 4, in dem Sie Ihre Stellung im Auswahlverfahren steuern. Mehr Punkte bedeuten eine bessere Position im Auswahlverfahren, aber ab 10 Punkte gilt man als qualifiziert. Deshalb können Sie in jedem Fall als Amateurimker die Frage 3 bejahren. Wer seinen Schleuderraum modernisiert, kann auch die Frage 4 und 7 bejahen. Wer als Bioimker arbeitet, kann Frage 9 bejahen. Und so weiter...
Anlage 5 ist für Amateurimker nicht relevant und kann frei bleiben. Wichtig ist natürlich die abschließende Unterschrift mit Ort und Datum. Das Ganze absenden. Die ASTA braucht dann etwas Zeit, um die Vollständigkeit des Antrags zu prüfen und evtl. fehlende Dokumente nachfordern zu können.