
Neues Reglement für Züchter
26. Mai 2025
Die WESPEN Saison beginnt
25. Juni 2025Aufgrund des Abstimmungsergebnisses der ordentlichen Delegiertenversammlung vom 30. März 2025 werden die Bedingungen zur finanziellen Entschädigung der durch die Kantonalvereine organisierten Kurse wie folgt festgelegt:
- Folgende Punkte müssen der FUAL auf webmaster@apis.lu und redacteur@apis.lu mitgeteilt werden, so dass sie im Vorfeld in der Beienzeitung und auf apis.lu veröffentlicht werden können (Mitteilungsschluss bis zum 15ten des Vormonats):
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- Datum, Uhrzeit und Ort, wo die Kurse abgehalten werden
- Name des Kursleiters
- Die Thematik, welche während des Kurses behandelt wird
- Ein Ansprechpartner inklusive Telefonnummer und E-Mail für eventuelle Rückfragen und Informationen
- Es muss eine Präsenzliste der Kurse mit Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) mit Unterschrift geführt und monatlich bei der FUAL auf president@apis.lu mit Kopie an den Schatzmeister tresorier@apis.lu eingereicht werden.
- Sämtliche Kurse müssen für alle FUAL-Mitglieder frei zugänglich sein.
- Die FUAL wird zukünftig maximal 10 Kurse pro Kantonalverein und Jahr mit 50€/ Kurs finanziell unterstützen.
- Von den durch die FUAL entschädigten Kursen müssen mindestens 50% durch den Bienenfachberater abgehalten werden.
- Die durch die Kantonalvereine ausgestellte Rechnung für die Kurse ist bis spätestens den 23. Dezember desselben Jahres bei der Landespräsidentin president@apis.lu mit Kopie an den Schatzmeister tresorier@apis.lu einzureichen
Alle eingereichten Rechnungen werden erst nach sorgfältiger Überprüfung ausgezahlt. Bei Nichteinhaltung der vorliegenden Regelung werden unter Umständen die respektiven Kurse nicht bezahlt. Die FUAL behält sich das Recht vor diese Regelung zu jeder Zeit abzuändern. In diesem Fall werden die Kantonalvereine im Vorfeld durch Zusendung der aktualisierten Regelung informiert.