Unsere Zuchtarbeit basiert auf dem von der AG Toleranzzucht im Deutschen Imkerbund herausgegebenen Methodenhandbuch Bienenzucht.

Vergesellschaftet mit den Varroamilben, welche seit Anfang der 1980er Jahre auch in Luxemburg schrittweise alle Bienenvölker befallen haben, sind virale Krankheiten (Flügeldeformationsvirus, Sackbrutvirus u. A.) und bakterielle Einzeller (z.B. Nosema) der Honigbiene. Diese führen zu Deformationen der Bienen, verkürzter Lebenserwartung und Verlust der Orientierung. Dramatisch ist dies, weil nicht nur die erwachsenen Bienen, sondern die Bienenbrut, die Zukunft eines jeden Bienenvolkes, langfristig erkrankt. Deshalb kommt es in der Folge bei erhöhtem Varroabefall zum völligen Zusammenbruch der Völker, besonders im Herbst und im Winterhalbjahr. Aus diesem Grund müssen weltweit regelmäßige Behandlungen (oft mehrmals jährlich) der Völker von Apis mellifera, der westlichen Art der Honigbienen, durchgeführt werden. All diese Behandlungen sind ähnlich problematisch, wie alle anderen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in der Landwirtschaft: sie sind verbunden mit Resistenzbildung der Schädlinge gegenüber Behandlungsmitteln, Rückstandsbildung in den erzeugten Lebensmitteln und der Schädigung des Wirtes (unserer Bienen). Letzteres gilt für alle Arten der Behandlung, vor allem auch der Behandlungen mit Ameisensäure und mit Oxalsäure. Selbst betriebstechnische Maßnahmen (Vernichtung der Brut mit Milben) sind ethisch problematisch.

Die westliche Honigbiene (Apis Mellifera) besitzt in ihrem Erbgut, ähnlich wie der ursprüngliche Wirt von Varroa (Apis Cerana), natürliche Abwehrmechanismen. Diese sind jedoch bei Apis mellifera sehr schwach ausgebildet. Diese durch Auslese und gezielte Verpaarung derart zu intensivieren, dass Behandlungen überflüssig werden, ist der natürliche und nachhaltige Weg der Varroabekämpfung. Es geht hier nicht um eine allmähliche Anpassung zwischen Wirt und Parasit, die bei hohen Bienendichten wie in Luxemburg undenkbar sind, sondern um Resistenz, also Widerstand der Bienen gegenüber dem Eindringling (Varroa) in die Brut.

Vorbedingung des möglichen Fortschritts durch Auslese

Durch Auslese können nur Eigenschaften verändert werden welche erblich bedingt sind. In unserem Fall kommen nach heutigem Wissensstand drei wesentliche Merkmale in Betracht:

  • VSH = Varroa Sensitive Hygiene, beruht auf einem gesteigerten Geruchssinn der Arbeiterinnen in Verbindung mit der Neigung besserer Hygiene (durch Ausräumen auffälliger Brut) im Volk
  • SMR = unterdrückte Milbenvermehrung als Ergebnis des erwähnten Ausräumverhaltens und gesteuert zusätzlich durch teils unerforschte Störungen des Zyklusses der Varroavermehrung in der Brut.

Fehlende Signale aus der Brut an die Varroamilben, welche das Eindringen der Milben in die Brut bewirken. Es handelt sich hier um offenbar fehlende artübergreifende (Biene -- Varroa) Botenstoffe (Kairomone). Dies ist eine gewonnene Erkenntnis aus den Brutauszählungen über all die Jahre des Zuchtprogrammes (2014-2021). Grundlagenforschung zu diesem Komplex wäre dringend nötig.

Das Luxemburger Programm erklärt in drei Schritten

Schritt 1: Prüfung der Luxemburger Bienenpopulationen beider Zuchtrassen Carnica und Buckfast hinsichtlich ihrer phänotypischen (= was man sieht und erfassen kann) Ausprägung der erblich bedingten Resistenz.

Schritt 2: Additive Zusammenführung der in Schritt 1 gefundenen, phänotypischen Varroaresistenz-Ausprägung durch instrumentelle Besamung. Instrumentelle Besamung ist bei Honigbienen bei uns in Luxemburg die einzige Möglichkeit, kontrollierte Paarungen zu erzielen.

Schritt 3: Errichtung von Begattungsständen auf der Basis der in Schritt 2 geschaffenen Nachkommen mit hoher phänotypischer Resistenz-Ausprägung zur flächigen, natürlichen Verbreitung der Resistenz-Gene durch die Drohnen aus diesen Völkern.

Ergebnisse Stand Herbst 2021/ Frühjahr 2022

Das Auffinden und das additive Zusammenfügen von Resistenzmechanismen durch instrumentelle Besamung hat überraschend schnell bei der Luxemburgischen Buckfastbiene zu vollresistenten Linien geführt. Bei dieser Bienenrasse begann das Zuchtprogramm bereits viele Jahre früher als bei anderen Zuchtrassen. Aber auch bei der Carnicabiene wurden sehr gute Ergebnisse erzielt, die es weiterzuführen gilt. Bei beiden Zuchtrassen ist das Ziel einer vollkommenen Resistenz gegenüber Varroa destructor in greifbarer Nähe und zum Teil (bei einigen Linien der Zuchtrasse Buckfast) sogar erreicht.

Das wagte bei Beginn des staatlich geförderten Programms (2017) keiner vorauszusagen.

Zwei Begattungsstände (nähe Fingig und nähe Vianden) sind in Betrieb genommen worden. Im größeren Umkreis dieser Begattungsstände stehen jeweils 80 bis 100 Bienenvölker aus resistenter Abstammung. Deren Drohnen begatten mehrheitlich die auf den Begattungsständen aufgestellten Jungköniginnen. Die hieraus hervorgehenden Bienenvölker sind in hohem Maße resistent gegenüber der Varroamilbe, d.h. sie benötigen keinerlei oder kaum noch eine Behandlung (Stand der Ergebnisse Herbst 2021). Die Begattungsstände sind für alle Imker offen bei Einhaltung der sanitären Regeln und können entsprechend der internen Reglementierung benutzt werden. Hierdurch werden intensivierte Resistenzgene in die allgemeine Bienenpopulation gebracht. Die Varroasituation wird sich auf Dauer hierdurch auch bei nichtzüchtenden Imkern in den kommenden Jahren im Land entspannen.

Zuchtreglement 2026

- aktuelle Informationen und das Anmeldeformular zur Zucht 2026 finden Sie unter https://apis.lu/fual-zuchtgruppe-2026/ -

Allgemeines

  • Die Anmeldung zur Besamung erfolgt ausschließlich per Anmeldeformular welches in der Beienzeitung und auf der Homepage unter www.apis.lu publiziert wird. Sie ist dem Beieberoder per E-Mail auf beieberoder@apis.lu termingerecht mitzuteilen.
  • Vor der Anlieferung der Besamungseinheiten und Drohnenvölker an den Besamungsort ist eine durch das «Laboratoire national de santé» dieses Jahr ausgestellte Bescheinigung auf AFB-Freiheit beim Beieberoder auf beieberoder@apis.lu zu hinterlegen.
  • Wenn das Resultat seitens der ALVA kurzfristig zugestellt wurde, muss es bei der Anlieferung der Besamungseinheiten vorgezeigt und hinterlegt werden.
  • Der Züchter muss selbst einen Termin mit einem Seuchenwart zum Entnehmen der Futterkranzprobe organisieren und sie anschließend durch den Seuchenwart beim LNS einreichen lassen.
  • Alle Besamungstermine und Orte werden auf der Internetseite der FUAL veröffentlicht
  • Der Bienenfachberater hat freien Zugang zu allen angemeldeten Besamungsaktionen.
  • Die im Rahmen des Zuchtprogrammes der FUAL besamten Königinnen dürfen nicht verkauft werden.

Die FUAL bezahlt

  • die Besamung durch den Lohnbesamer und die Eigenstandsbesamer
  • die Drohnenableger in Diekirch Hooldär, Meckenheck, Bivange Nico Kalmes, Erpeldange Fränz Kutten
  • die Fahrtkosten der von der FUAL beauftragten Lohnbesamer
  • die Übernachtungen der von der FUAL beauftragten Lohnbesamer
  • die Reinigungskosten der Besamungsorte mit einem Pauschalbetrag von 100€/ Ort

Die FUAL bezahlt kein

  • Andernorts aufgenommenes Sperma
    Wie viele besamte Königinnen/Imker?
  • Alle angemeldeten Königinnen werden besamt.
  • Wird das vorgesehene Budget durch die Anzahl der besamten Königinnen überschritten, werden die Mehrkosten «pro rata» proportional zur Anzahl der besamten Königinnen von den Züchtern übernommen

Drohnenableger

  • Drohnenableger müssen am Ort der Besamung Diekirch Hooldär, Meckenheck, Bivange Nico Kalmes, Erpeldange Fränz Kutten, aufgestellt werden. Sie werden von der FUAL entschädigt und stehen somit für die gesamte Dauer der Besamungsaktion allen Züchtern zur Verfügung und können durch sie oder durch Dritte im Auftrag der FUAL auf andere Besamungsstellen umgestellt werden. Jeder Imker kann für die gesamte Dauer der Besamung auf alle Drohnenableger zurückgreifen.
  • Die Eigentümer der Drohnenableger müssen über jede Umstellung informiert werden
  • Die Drohnenableger sind schnellstmöglich nach der Besamung wieder an ihren initialen Standpunkt zurückzubringen und den Koordinator hierüber in Kenntnis zu setzen.
  • Die Züchter erstellen, resp. organisieren ihre Drohnenableger selbst.
  • Um einen Überschuss an Drohnenablegern zu vermeiden ist eine Absprache zwischen dem Koordinator und den Züchtern zwingend notwendig.
  • Die Abstammung der Drohnenlinien ist mindestens 10 Tage im Vorfeld der Besamung der FUAL auf beieberoder@apis.lu mitzuteilen.

Besamungsaktion

  • Die Besamungsaktionen der FUAL finden ausschließlich zu den angemeldeten Terminen statt.
  • Die Besamungen müssen mindestens eine Woche im voraus angemeldet und die Besamungsorte mitgeteilt werden (ASTA/FUAL).
  • Alle Züchter können die angemeldeten Besamungsstandorte zur Besamung ihrer Königinnen anwandern.
  • Es werden ausschließlich md-Besamungen vorgenommen.
  • Der Terminplan wird allen für das jeweilige Jahr gemeldeten Züchtern ausschließlich durch die FUAL mitgeteilt.
  • Ein Bericht jeder Besamungsaktion und eine Kopie der Besamungszettel ist bei der FUAL innerhalb von 10 Tagen von den Besamern per Mail an den Bienenfachberater auf beieberoder@apis.lu einzureichen.

Kommunikation

  • Der FUAL übermittelt die Besamungstermine und Orte durch Lohnbesamer an die ASTA.
  • Die Eigenstandsbesamer übermitteln ihre Besamungstermine und Orte gleich an die ASTA, müssen aber gleichzeitig die FUAL in Kenntnis setzen.

Zuchtgruppen

  • Die Zuchtgruppen organisieren ihre Aktivitäten eigenständig. Die damit eventuell verbundenen Ausgaben müssen der FUAL im Vorfeld per Mail auf president@apis.lu, tresorier@apis.lu und secretaire@apis.lu mitgeteilt werden und auf eine Genehmigung muss abgewartet werden. Ab einem Betrag von 500€ müssen drei Angebote eingereicht werden.
  • Die Zuchtgruppen erstellen resp. organisieren ihre Drohnenableger. Die Abstammung der Drohnenlinien ist der FUAL auf beieberoder@apis.lu
  • Die FUAL stellt CO2 Gasflaschen inklusive Druckminderer zu Verfügung. Diese können unter beieberoder@apis.lu bei der FUAL angefragt werden. Abholung und Transport organisieren und übernehmen die Zuchtgruppen.

Koordination an den Besamungsorten

  • Die Koordination der einzelnen Arbeitsschritte an den Besamungsorten unterliegt dem Bienenfachberater der FUAL. Die Lohn-/Eigenstandsbesamer können Vorschläge machen, müssen diese jedoch mindestens eine Woche im Vorfeld mit dem Koordinator im Vorfeld absprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Material

  • Die FUAL stellt CO2 Gasflaschen inklusive Druckminderer für die von ihr beauftragten Lohnbesamer zu Verfügung. Diese können unter beieberoder@apis.lu bei der FUAL angefragt werden, Abholung und Rücktransport organisieren und übernehmen die Züchter.
    Besamungsergebnisse
  • Die Züchter müssen die Besamungsergebnisse (ob und ab wann die Königinnen in Eiablage sind) der FUAL binnen 6 Wochen nach dem Besamungstermin per Mail auf beieberoder@apis.lu mitteilen.

Standorte

  • Die Standorte der besamten Königinnen sind der FUAL per Mail auf beieberoder@apis.lu mitzuteilen und können jederzeit durch Beschluss des Verwaltungsrates der FUAL nach vorheriger Anmeldung durch Beamte der ASTA und dem Bienenfachberater der FUAL eingesehen werden. Wenn der Zutritt nicht gestattet wird, oder berechtigte Zweifel aufkommen, wird der Züchter für ein Jahr von jeder von der FUAL organisierten resp. ausgeführten Besamungsaktion ausgeschlossen.

Einweiselung

  • Die besamten Königinnen sind in Wirtschaftsvölker/ Ableger einzuweiseln.

Rechnungen

  • Alle Rechnungen müssen an president@apis.lu, tresorier@apis.lu, und secretaire@apis.lu gesendet werden.
  • Alle eingereichten Rechnungen werden erst nach sorgfältiger Überprüfung ausgezahlt.
  • Bei Nichteinhaltung der vorliegenden Regelung werden durch Beschluss des Verwaltungsrates der FUAL unter Umständen die jeweiligen Leistungen nicht bezahlt.
  • Die durch das Subventionsprogramm nicht berücksichtigten Kosten werden den jeweiligen Züchtern von der FUAL wiederum in Rechnung gestellt.
  • Die Züchter mit offenstehenden Rechnungen gegenüber der FUAL werden bis zur vollständigen Tilgung dieser von jeglicher durch die FUAL organisierten züchterischen Aktivitäten ausgeschlossen.

Abänderung der Zuchtregelung:

  • Die FUAL behält sich das Recht vor diese Regelung abzuändern. In diesem Fall werden die Kantonalvereine im Vorfeld durch Zusendung der aktualisierten Regelung informiert und die Neuregelung auf www.apis.lu publiziert.

Ansprechpartner

Andreas REICHART, Wasserbillig,- Tel. 671 88 21 17 - beieberoder@apis.lu

Die frei fliegenden Drohnen der Begattungsstände Fingig/Selange (B) und Vianden üben ihren Einfluss auch auf die Bienenvölker nicht züchtender Imker im Land aus.

Zuchtgruppe Veranstaltungen

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Züchtertagung 2026
17. Februar 2026    
19:00 - 22:00
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Veranstaltungen am 17. Februar 2026
Züchtertagung 2026
17 Feb. 26
Beringen
demnächst ...
Besamungaktion 2026

Besamungaktion 2026

26. Juni 2026 - 5. Juli 2026    
Ganztägig