Unsere Zuchtarbeit basiert auf dem von der AG Toleranzzucht im Deutschen Imkerbund herausgegebenen Methodenhandbuch Bienenzucht.

Vergesellschaftet mit den Varroamilben, welche seit Anfang der 1980er Jahre auch in Luxemburg schrittweise alle Bienenvölker befallen haben, sind virale Krankheiten (Flügeldeformationsvirus, Sackbrutvirus u. A.) und bakterielle Einzeller (z.B. Nosema) der Honigbiene. Diese führen zu Deformationen der Bienen, verkürzter Lebenserwartung und Verlust der Orientierung. Dramatisch ist dies, weil nicht nur die erwachsenen Bienen, sondern die Bienenbrut, die Zukunft eines jeden Bienenvolkes, langfristig erkrankt. Deshalb kommt es in der Folge bei erhöhtem Varroabefall zum völligen Zusammenbruch der Völker, besonders im Herbst und im Winterhalbjahr. Aus diesem Grund müssen weltweit regelmäßige Behandlungen (oft mehrmals jährlich) der Völker von Apis mellifera, der westlichen Art der Honigbienen, durchgeführt werden. All diese Behandlungen sind ähnlich problematisch, wie alle anderen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in der Landwirtschaft: sie sind verbunden mit Resistenzbildung der Schädlinge gegenüber Behandlungsmitteln, Rückstandsbildung in den erzeugten Lebensmitteln und der Schädigung des Wirtes (unserer Bienen). Letzteres gilt für alle Arten der Behandlung, vor allem auch der Behandlungen mit Ameisensäure und mit Oxalsäure. Selbst betriebstechnische Maßnahmen (Vernichtung der Brut mit Milben) sind ethisch problematisch.

Die westliche Honigbiene (Apis Mellifera) besitzt in ihrem Erbgut, ähnlich wie der ursprüngliche Wirt von Varroa (Apis Cerana), natürliche Abwehrmechanismen. Diese sind jedoch bei Apis mellifera sehr schwach ausgebildet. Diese durch Auslese und gezielte Verpaarung derart zu intensivieren, dass Behandlungen überflüssig werden, ist der natürliche und nachhaltige Weg der Varroabekämpfung. Es geht hier nicht um eine allmähliche Anpassung zwischen Wirt und Parasit, die bei hohen Bienendichten wie in Luxemburg undenkbar sind, sondern um Resistenz, also Widerstand der Bienen gegenüber dem Eindringling (Varroa) in die Brut.

Vorbedingung des möglichen Fortschritts durch Auslese

Durch Auslese können nur Eigenschaften verändert werden welche erblich bedingt sind. In unserem Fall kommen nach heutigem Wissensstand drei wesentliche Merkmale in Betracht:

  • VSH = Varroa Sensitive Hygiene, beruht auf einem gesteigerten Geruchssinn der Arbeiterinnen in Verbindung mit der Neigung besserer Hygiene (durch Ausräumen auffälliger Brut) im Volk
  • SMR = unterdrückte Milbenvermehrung als Ergebnis des erwähnten Ausräumverhaltens und gesteuert zusätzlich durch teils unerforschte Störungen des Zyklusses der Varroavermehrung in der Brut.

Fehlende Signale aus der Brut an die Varroamilben, welche das Eindringen der Milben in die Brut bewirken. Es handelt sich hier um offenbar fehlende artübergreifende (Biene -- Varroa) Botenstoffe (Kairomone). Dies ist eine gewonnene Erkenntnis aus den Brutauszählungen über all die Jahre des Zuchtprogrammes (2014-2021). Grundlagenforschung zu diesem Komplex wäre dringend nötig.

Das Luxemburger Programm erklärt in drei Schritten

Schritt 1: Prüfung der Luxemburger Bienenpopulationen beider Zuchtrassen Carnica und Buckfast hinsichtlich ihrer phänotypischen (= was man sieht und erfassen kann) Ausprägung der erblich bedingten Resistenz.

Schritt 2: Additive Zusammenführung der in Schritt 1 gefundenen, phänotypischen Varroaresistenz-Ausprägung durch instrumentelle Besamung. Instrumentelle Besamung ist bei Honigbienen bei uns in Luxemburg die einzige Möglichkeit, kontrollierte Paarungen zu erzielen.

Schritt 3: Errichtung von Begattungsständen auf der Basis der in Schritt 2 geschaffenen Nachkommen mit hoher phänotypischer Resistenz-Ausprägung zur flächigen, natürlichen Verbreitung der Resistenz-Gene durch die Drohnen aus diesen Völkern.

Ergebnisse Stand Herbst 2021/ Frühjahr 2022

Das Auffinden und das additive Zusammenfügen von Resistenzmechanismen durch instrumentelle Besamung hat überraschend schnell bei der Luxemburgischen Buckfastbiene zu vollresistenten Linien geführt. Bei dieser Bienenrasse begann das Zuchtprogramm bereits viele Jahre früher als bei anderen Zuchtrassen. Aber auch bei der Carnicabiene wurden sehr gute Ergebnisse erzielt, die es weiterzuführen gilt. Bei beiden Zuchtrassen ist das Ziel einer vollkommenen Resistenz gegenüber Varroa destructor in greifbarer Nähe und zum Teil (bei einigen Linien der Zuchtrasse Buckfast) sogar erreicht.

Das wagte bei Beginn des staatlich geförderten Programms (2017) keiner vorauszusagen.

Zwei Begattungsstände (nähe Fingig und nähe Vianden) sind in Betrieb genommen worden. Im größeren Umkreis dieser Begattungsstände stehen jeweils 80 bis 100 Bienenvölker aus resistenter Abstammung. Deren Drohnen begatten mehrheitlich die auf den Begattungsständen aufgestellten Jungköniginnen. Die hieraus hervorgehenden Bienenvölker sind in hohem Maße resistent gegenüber der Varroamilbe, d.h. sie benötigen keinerlei oder kaum noch eine Behandlung (Stand der Ergebnisse Herbst 2021). Die Begattungsstände sind für alle Imker offen bei Einhaltung der sanitären Regeln und können entsprechend der internen Reglementierung benutzt werden. Hierdurch werden intensivierte Resistenzgene in die allgemeine Bienenpopulation gebracht. Die Varroasituation wird sich auf Dauer hierdurch auch bei nichtzüchtenden Imkern in den kommenden Jahren im Land entspannen.

Neues Zuchtreglement 2025

Seit 2025 wird das Zuchtprogramm mit einem neuen Regelwerk durchgeführt.

Besamungsaktion

  • Die Besamungsaktionen der FUAL finden ausschließlich zu den mit der FUAL abgesprochenen und von ihr festgesetzten Terminen statt.
  • Die Besamungen finden ausschließlich an den von der FUAL angegebenen Standorten statt.
  • Der Terminplan wird ausschließlich durch die FUAL und die von ihr beauftragten Besamern festgesetzt. Nach Absprache mit der FUAL kann auch ein Besamer durch Dritte beauftragt werden.
  • Eine Kopie der Besamungszettel muss der FUAL binnen einer Woche nach der Besamung per Mail auf beieberoder@apis.lu gesendet werden.

Kommunikation

  • Der Informationsaustausch mit der ASTA und allen Beteiligten bezüglich Besamungsterminen und schriftlicher Berichterstattungen läuft ausschließlich über die FUAL.

Zuchtgruppen

  • Die Zuchtgruppen organisieren ihre Aktivitäten eigenständig. Die damit eventuell verbundenen Ausgaben müssen der FUAL im Vorfeld per Mail auf president@apis.lu, tresorier@apis.lu und secretaire@apis.lu mitgeteilt werden und auf eine Genehmigung muss abgewartet werden. Ab einem Betrag von 500€ müssen drei Angebote eingereicht werden.
  • Die Zuchtgruppen erstellen resp. organisieren ihre Drohnenableger. Die Abstammung der Drohnenlinien ist der FUAL auf beieberoder@apis.lu
  • Die FUAL stellt CO2 Gasflaschen inklusive Druckminderer zu Verfügung. Diese können unter beieberoder@apis.lu bei der FUAL angefragt werden. Abholung und Transport organisieren und übernehmen die Zuchtgruppen.

Ergebnisse

  • Die Zuchtgruppen müssen die Besamungsergebnisse (ob und ab wann die Königinnen in Eiablage sind) der FUAL binnen 6 Wochen nach dem Besamungstermin per Mail auf beieberoder@apis.lu
  • Die VSH Auswertungsergebnisse und schriftlichen Berichte müssen der FUAL per Mail auf beieberoder@apis.lu mitgeteilt werden.

Königinnen

  • Standorte

Die Standorte der besamten Königinnen sind der FUAL per Mail auf beieberoder@apis.lu mitzuteilen und können jederzeit von der FUAL eingesehen werden. Wird der Zutritt nicht gestattet oder kommen berechtigte Zweifel auf, wird der Züchter für ein Jahr von jeder von der FUAL organisierten resp. ausgeführten Besamungsaktion ausgeschlossen.

  • Einweiselung

Die mD besamten Königinnen sind in Wirtschaftsvölker einzuweiseln, die sD besamten Königinnen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Aktivitäten

  • Im Rahmen der Zuchtprogramme müssen alle an die Besamung anschließenden Aktivitäten sowie Daten, Uhrzeiten und die Orte, an denen sie stattfinden der FUAL per Mail im Vorfeld auf beieberoder@apis.lu mitgeteilt werden.

Zuchtbudget

  • Um das vorgegebene Budget einzuhalten, behält sich die FUAL das Recht vor, die finanziellen Leistungen anzupassen.

Rechnungen

Alle eingereichten Rechnungen werden erst nach sorgfältiger Überprüfung ausgezahlt. Bei Nichteinhaltung der vorliegenden Regelung werden unter Umständen die jeweiligen Leistungen nicht bezahlt. Die FUAL behält sich das Recht vor diese Regelung zu jeder Zeit abzuändern. In diesem Fall werden die Kantonalvereine im Vorfeld durch Zusendung der aktualisierten Regelung informiert.

Ansprechpartner

Andreas REICHART, Wasserbillig,- Tel. 671 88 21 17 - beieberoder@apis.lu

Die frei fliegenden Drohnen der Begattungsstände Fingig/Selange (B) und Vianden üben ihren Einfluss auch auf die Bienenvölker nicht züchtender Imker im Land aus.

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