Satzung FUAL

Bestellformular Bienenweidepflanzen

Marktanalyse Luxemburger Honig

Sicherheitsleitfaden & Merkblätter

Anmeldung von Bienenvölkern

Bienenstände müssen entsprechend dem règlement grand-ducal du 26 juillet 1999 betreffend établissements classés (classe 4) bei den Behörden angemeldet werden.

Gültiges Gesetz: http://data.legilux.public.lu/eli/etat/leg/rgd/1999/07/26/n1/jo

Gemäß Art. 4 [C] (4) sind Wanderstände und Bienenstände ausserhalb der Agglomerationen mit dem Namen, Telefonnummer und Adresse des Imkers zu kennzeichnen. Bienenstände sollten aber generell, auch innerhalb der Agglomerationen, mit den Kontaktdaten des Imkers beschildert werden.